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der Angriff Russlands auf die Ukraine ist völkerrechtswidrig. Der Artikel 51 der UN-Charta garantiert jedem Mitgliedsstaat das individuelle Recht auf Selbstverteidigung im Falle eines Angriffs. Der Artikel besagt auch, dass jeder Staat einem angegriffenen Staat zu Hilfe kommen darf.
Nach diesem brutalen und mörderischen Angriff Russlands auf die Ukraine wird dies in der nächsten Dekade jedoch nicht auszuschließen sein.
das ist die Tragödie des Krieges: Es sterben leider auch immer Menschen. Russland hat die Ukraine völkerrechtswidrig angegriffen und überzieht das Land seit über elf Monaten mit barbarischen Angriffen. Wenn die Russen heute das Land verlassen, ist der Krieg sofort vorbei und dann sterben auch keine weiteren Menschen.
zu den Sicherheitsinteressen Russlands gehören u.a. die Unversehrtheit seiner Grenzen.
Völkerrecht ist kein Zweiklassenrecht, deswegen hat sich Deutschland an der großen Mehrheit der von Ihnen aufgezählten Konflikte nicht beteiligt.