Wenn Eltern in Elternzeit gehen, beziehen sie kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern eine Entgeltersatzleistung als staatliche Leistung.
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Der Bund kann nicht direkt auf viele Bereiche des Bildungssystems durchgreifen. Allerdings haben wir Möglichkeiten, die Länder zum Wohl unserer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen Projekte umzusetzen.
Was die Überlastung der Erzieherinnen und Erzieher angeht, gebe ich Ihnen recht. Der akute Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung ist eine immense Herausforderung und belastet Erzieher*innen.
nach langem Ringen haben wir gemeinsam mit den Verbänden für den Nachtragshaushalt zusätzliche Gelder für Stellenhebungen in den von Ihnen genannten Bereichen erreichen können.
Aus diesem Grund befindet sich das Verfahren um die Erhöhung der Besoldung noch in der Prüfung bzgl. der Besoldung von Funktionsstellen und der Besoldung von Schulleitungen. Wir bitten aus diesem Grund noch um Geduld.