Die Entwicklungen in der AfD sind in der Tat besorgniserregend und es ist richtig, dass der Verfassungsschutz diese Partei ganz besonders beobachtet. Einem Antrag auf Parteiverbot stehe ich aber skeptisch gegenüber.
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Wir erkennen deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreter:innen der Partei, deutlich.
Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Es braucht im Sinne des Grundgesetzes allerdings klare Belege und Beweise, damit das Verbotsverfahren auch erfolgreich sein kann.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion in der Ampelkoalition arbeiten daran, den Menschen Halt und Hoffnung geben, damit sie sich aus inhaltlichen Gründen von der AfD abwenden.
Ein Verbotsverfahren wäre in meinen Augen zumindest derzeit nicht erste Wahl bei möglichen Maßnahmen gegen die AFD.