Antwort 30.09.2023 von Martin Distler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren.
Wir als SPD vertrauen auf die Arbeit des Verfassungsschutzes, der Teile der AfD bereits als Verdachtsfall eingestuft hat.
Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Zum Schutz der Demokratie müssen wir daran arbeiten, menschen- und verfassungsfeindliche Ideologien zurückzudrängen.
Trotz meiner derzeitigen Zurückhaltung bezüglich eines Parteiverbots schaue ich auch sehr genau, wie sich die AfD verhält und ich möchte nicht ausschließen, dass die Lage in naher oder ferner Zukunft andere Schlüsse zulässt. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich eine Verbotsprüfung jedoch nicht für angezeigt.