Antwort 11.06.2021 von Matthias Miersch SPD
(...) Die finanzielle Entflechtung von Staat und Kirche liegen in beiderseitigem Interesse (...)
(...) Die finanzielle Entflechtung von Staat und Kirche liegen in beiderseitigem Interesse (...)
(...) ist ein Austausch mit allen Beteiligten notwendig und geboten, um einen verfassungskonformen und tragbaren Konsens zwischen den Kirchen, dem Bund sowie den Länder zu finden (...)
(...) Es steht den Ländern aber frei, mit den Kirchen eine Umgestaltung und Ablösung von Staatsleistungen im vertraglichen Einvernehmen zu regeln. (...)