(...) Um den Missbrauch beim Kindergeld für EU-Ausländer für im Ausland wohnende Kinder und Kindergeldüberzahlungen zu verhindern, wurde der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden (Bundeszentralamt für Steuern und Familienkassen) verbessert; das Kindergeld kann zudem nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden. (...)
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(...) Problematisch ist neben sozialen Folgen für die Betroffenen (Obdachlosigkeit, Wohnen in Schrottimmobilien etc.) auch, dass die Menschen ja von irgendwas leben müssen. Wenn sie keine Grundsicherung bekommen, müssen sie betteln, sich zu Dumpingpreisen auf dem Arbeitsmarkt verkaufen (in manchen Städten gibt es regelrechte Arbeiterstriche) - was zu Lasten der deutschen Arbeitnehmer/-innen geht - oder sich auf dem echten Strich prostituieren müssen. Im schlimmsten Fall kann auch ein Abrutschen in die Kriminalität passieren. (...)
(...) Existenzsichernde Leistungen müssen demnach zunächst im jeweiligen Heimatland beantragt werden. Das stärkt den Gedanken der Arbeitnehmerfreizügigkeit und vermeidet die Belastung von Städten und Kommunen in Deutschland. Die Betroffenen können jedoch vom deutschen Staat Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise erhalten – maximal für einen Monat. (...)
Sehr geehrter Herr Lassi,