Die medizinische Abgabe von Cannabis ist nur mit ärztlicher Verordnung möglich, auch in der Telemedizin
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Die medizinische Abgabe von Cannabis ist nur mit ärztlicher Verordnung möglich, auch in der Telemedizin
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht für mich an oberster Stelle – auch bei der Frage, wie Cannabis über die Telemedizin verschrieben werden kann. Die ärztliche Verordnung von Cannabis – auch auf digitalem Weg – setzt grundsätzlich eine echte ärztliche Beratung und Identitätsprüfung voraus.
Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung der Ampel-Koalition lehnen wir weiterhin ab.
Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.
Weil ich überzeugt bin, dass das bisherige Verbot mehr Schaden angerichtet hat als genutzt: Es hat Millionen Menschen kriminalisiert, den Schwarzmarkt gestärkt und den Jugend- und Gesundheitsschutz erschwert