Antwort 19.04.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
nein.
nein.
§ 108e StGB soll um einen neuen Straftatbestand in § 108f StGB ergänzt werden; ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
Die Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um weitere 2,5 Prozent an.
Aktuell arbeitet das zuständige Ministerium an einem Entwurf, der unterschiedliche Interessen, etwa den Schutz persönlicher Daten und den Verwaltungsaufwand, in Einklang bringen soll.
Das Memory of Unterstanding MOU steht jetzt im Transparenzportal.