Trotz des großen Engagements für den Klimaschutz ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich. Insbesondere ist die Einholung von ggf. erforderlichen Genehmigungen von anderen Personen im unmittelbaren Umfeld von Eigentumswohnungen unerlässlich. Eine Erlaubnis einer Eigentümergemeinschaft für den Anbau eines Balkonkraftwerkes ist immer dann notwendig, wenn das anvisierte Projekt nicht nur das eigene Eigentum der Wohnung betrifft, sondern die Immobilie als Ganzes.
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Antwort 27.02.2023 von Sonja Eichwede SPD
Antwort 15.02.2023 von Timon Gremmels SPD
Weitere Erleichterungen für die Balkon-PV sind geplant.
Antwort 13.03.2023 von Heike Baehrens SPD
Der Grund liegt darin, dass die Besteuerung des selbst genutzten Stroms der Kompensation des vorangegangenen Vorsteuerabzugs dient und einen unversteuerten Letztverbrauch verhindern soll.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 01.03.2023 von Matthias Gastel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 haben wir umfangreiche Steuerbefreiungen im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht beschlossen, um der Energiewende einen kräftigen Schub zu verleihen.
Antwort 21.03.2023 von Andreas Mehltretter SPD
Das Rückwirkungsverbot ist ein zentrales Element unseres Rechtsstaates und kann nur in bestimmten Fällen aufgeweicht werden.