Frage von Andreas L. • 29.09.2022

Antwort ausstehend von Winfried Kretschmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dabei geht es um 50 cm Abstand solange die Module und dazugehörigen Bauvorrichtungen aus nicht brennbarem Material bestehen, ansonsten sind es 1,25m Abstand.
Aus erneuerbaren Energien erzeugter Strom wird grundsätzlich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert: Der Anlagenbetreiber hat gegen den Netzbetreiber einen Zahlungsanspruch. „Anlagenbetreiber“ ist, wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nutzt.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz wurde von meiner Fraktion eine umfassende PV-Pflicht eingebracht.