Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
83 %
58 / 70 Fragen beantwortet
Frage von Elisabeth B. •

Was tun Sie, damit ich mir als Wohnungseigentümerin ein Balkonkraftwerk aufhängen darf?

Sehr geehrte Frau Eichwede,

Ich bin Wohnungseigentümerin und wollte mir, angeregt durch die gute Presse und Steuervergünstigungen nun ein Stecker-Solargerät am Balkongeländer aufhängen. Einerseits um bei Sonnenschein meinen E-Bike Akku günstig zu laden, den Grundverbrauch abzudecken, aber auch allgemein um Teil der Energiewende zu werden, für Klimaschutz und um Deutschlands Resilienz zu stärken.

Leider habe ich die Rechnung ohne meine älteren Mitbürger und Nachbarn gemacht, die dem ganzen äußert skeptisch gegenüber stehen und Ihre Zustimmung wegen der Optik (!) verweigern; insbesondere nachdem sie über einen frappierend ähnlichen Fall hier in der ZEIT gelesen haben, dass sie damit durchkommen: https://www.zeit.de/green/2023-01/solaranlage-balkon-konstanz-landesgericht-eigentuemer

Ist das wirklich der politische Wille?

Was unternehmen Sie im Rechsausschuss, damit Klimaschutz vor Optik geht und jeder am Klimaschutz teilhaben darf? Das BMJ prüft dies seit über 9 Monaten!

Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Antwort von
SPD

Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.02.2023 und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Gerne antworte ich Ihnen.

Wie Sie richtig schreiben, ist es politisch gewollt, dass auf Methoden einer verbrauchsnahen Stromerzeugung in Form von Balkonkraftwerken zurückgegriffen wird. Die in den letzten Jahren vorangetriebene Energiewende erfordert eine Diversifizierung von Erzeugungsmethoden, um eine Dezentralisierung der Energieerzeugung und eine Entlastung der Netze zu erreichen. Immer wichtiger wird deswegen die möglichst verbrauchsnahe Erzeugung von Strom. Hier braucht es Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind Eigeninitiative zu ergreifen und sich dem Thema Klimaschutz bewusst auseinandersetzen.

Dabei hat die Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2023 bereits einige Hürden im Bereich der Balkonkraftwerke abgebaut. Positiv zu nennen ist hier beispielsweise die Abschaffung der Mehrwertsteuer für die Anschaffung der Anlagen, die Befreiung der Einspeisevergütung von der Steuer und die Abschaffung der 70%-Regelung. 

Trotz des großen Engagements für den Klimaschutz ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich. Insbesondere ist die Einholung von ggf. erforderlichen Genehmigungen von anderen Personen im unmittelbaren Umfeld von Eigentumswohnungen unerlässlich. Eine Erlaubnis einer Eigentümergemeinschaft für den Anbau eines Balkonkraftwerkes ist immer dann notwendig, wenn das anvisierte Projekt nicht nur das eigene Eigentum der Wohnung betrifft, sondern die Immobilie als Ganzes. Konsequenzen bei dem Anbau von kleinen Solaranlagen sind häufig Veränderungen der Bausubstanz (beispielsweise Bohrungen am Mauerwerk) sowie Beeinträchtigungen der Außenansicht des Gebäudes. Bei solchen Arbeiten verlässt jeder Wohnungseigentümer den eigenen Entscheidungsbereich des Sondereigentums und betritt den Entscheidungsbereich der Eigentümergemeinschaft. Doch auch in diesem Bereich wurde die Gesetzeslage bereits nachjustiert. Im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber eine Modifizierung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) vorgenommen. Im Rahmen dieser Modifizierung wurde bereits eine Vereinfachung für das Anbringen von Balkonkraftwerken erreicht. Bis zum Dezember 2020 war eine Einstimmigkeit bei entsprechenden Entscheidungen notwendig, was ein starkes Hindernis darstellte. Seit der Modernisierung genügt jedoch eine Entscheidung nach dem Grundsatz der einfachen Mehrheit. Ein Recht auf das Einfordern einer solchen Genehmigung besteht allerdings bisher nur bei anderen Baumaßnahmen, wie beispielsweise zur behindertengerechten Umgestaltung, zum Einbruchschutz sowie zum Laden von E-Autos. Aktuell gibt es jedoch Bestrebungen, auch Balkonkraftwerke als ein solches privilegiertes Vorhaben i.S.d. § 20 WEG aufzunehmen. Das Gesetzesvorhaben hierzu soll noch in diesem Jahr realisiert werden.

In unserem Koalitionsvertrag haben wir uns verpflichtet, verschiedene Klimaziele zu erreichen. Klimaschutz sichert gleichzeitig nachhaltigen Wohlstand, Gerechtigkeit und Freiheit. Daher ist der Schutz von Natur, Umwelt und Klima essentieller Bestandteil unseres politischen Handelns. Vor allem der Schutz der Freiheit und der Chancen jetziger und kommender Generationen sind von Wichtigkeit. Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wir die verschiedensten Entwürfe zu Gesetzen. Dabei werden ebenfalls Gesetzesvorhaben von uns Abgeordneten diskutiert, die sich mit dem Klimaschutz beschäftigen und diesen vorantreiben wollen. Die Gesetzesentwürfe werden vom jeweils federführenden Ressort auf ihre Klimawirkung und damit auf die Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen hin überprüft.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Eichwede

Was möchten Sie wissen von:
Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD