Frage von Thorsten M. • 13.02.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Für mich bedeutet das, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sehr wohl ihrem Auftrag nachkommen. Die Arbeit der Polizei Schleswig-Holstein und der Staatsanwaltschaft kann ich jedoch nicht kommentieren, da ich weder weisungsbefugt bin noch Einsicht in Ermittlungsakten nehmen kann.
Verbotsverfahren unterliegen hohen rechtlichen Hürden. Wir Grüne setzen uns für die Stärkung der demokratischen Kultur ein.
Im Land Brandenburg wird der überwiegende Anteil der Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz durch ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden als Pflichtaufgabe der Kommunen erfüllt. Hier würde rein praktisch das Beamtenrecht nicht greifen, da die ehrenamtlich Tätigen nicht darunter fallen würden.