Ich kann nachvollziehen, dass Sie die unterschiedlichen Regelungen zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenen- und Altersrenten als ungerecht empfinden. Allerdings sollen Hinterbliebenenrenten im Unterschied zu Altersrenten gezielt diejenigen unterstützen, die nicht über ausreichendes weiteres Einkommen verfügen. Zudem fußen Hinterbliebenenrenten nicht auf eigenen Beitragszahlungen.
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Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Bekomme ich als Witwe eines Polizeibeamten in Schleswig-Holstein die Inflationsprämie von 3000 Euro?
Antwort 03.06.2024 von Ulrike Bahr SPD
Das Gesetz sieht eine Einmalzahlung im Juni 2023 in Höhe von 446 Euro und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 Zahlungen in Höhe von 79 Euro für Witwen vor
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 07.07.2024 von Zaklin Nastić BSW
das BSW hat sich erst Anfang des Jahres gegründet, weshalb ein Parteiprogramm noch nicht erarbeitet werden konnte und Positionen zu vielen Themen noch nicht im Detail feststehen.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 11.04.2024 von Hubertus Heil SPD
Auf Hinterbliebenenrenten werden eigene Erwerbs-, Erwerbsersatz sowie Vermögenseinkommen angerechnet. Hierzu zählt als Erwerbsersatzeinkommen auch eine Erwerbsminderungsrente.