Frage von Sabina V. • 13.01.2024

Antwort von Hubertus Heil SPD • 11.04.2024
Auf Hinterbliebenenrenten werden eigene Erwerbs-, Erwerbsersatz sowie Vermögenseinkommen angerechnet. Hierzu zählt als Erwerbsersatzeinkommen auch eine Erwerbsminderungsrente.