
Wir haben im Dezember 2021 einen wirklich sehr guten und ambitionierten Koalitionsvertrag vereinbart mit einem Neustart in der Migrationspolitik.
Wir haben im Dezember 2021 einen wirklich sehr guten und ambitionierten Koalitionsvertrag vereinbart mit einem Neustart in der Migrationspolitik.
Leider mussten deswegen auch einige Vorhaben des Koalitionsvertrags erst einmal zurückgestellt werden. So auch die Verbesserungen beim Familiennachzug. Für die SPD war und ist das nach wie vor ein wichtiges Thema, wir haben uns hier immer für Erleichterungen eingesetzt.
Meine Fraktion und ich stehen klar zu unserem Koalitionsvertrag und setzen weiter auf eine zeitnahe Umsetzung, damit Ehepaare nicht länger voneinander getrennt leben müssen. Derzeit gibt es aber noch keinen genauen Zeitplan für ein mögliches Gesetzgebungsverfahren.
Wir haben uns insbesondere vorgenommen, beim Ehegattennachzug die erforderlichen Sprachnachweise zu vereinfachen bzw. den Sprachnachweis erst in Deutschland zu verlangen.
Ihre Frage betrifft das Aufenthaltsrecht. Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für dieses Thema ist Stephan Thomae.
Das Vorhaben wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits beschlossen und umgesetzt. Sie finden die Regelung in § 30 Satz 2 und 3 AufenthG.