Antwort 15.05.2026 von Paul Ziemiak CDU
Die Entscheidung über ein Verbot obliegt gemäß § 46 Bundesverfassungsgerichtsgesetz allein dem Bundesverfassungsgericht.
Die Entscheidung über ein Verbot obliegt gemäß § 46 Bundesverfassungsgerichtsgesetz allein dem Bundesverfassungsgericht.
Wir Grüne setzen uns aktiv für die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens ein.
Sehr geehrter Herr H.,