Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielen hauptsächlich auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltrechtlicher Standards entlang der Lieferkette ab, nicht direkt auf spezifische Branchenpraktiken wie die Preisgestaltung im Übersetzungssektor.
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Antwort 30.09.2024 von Sanae Abdi SPD
Antwort 17.07.2024 von Reinhard Houben FDP
Aus dem Lieferkettengesetz ergibt sich kein Bezug zur Arbeit von freiberuflichen Übersetzern.
Antwort 11.07.2024 von Matthias W. Birkwald Die Linke
Ich sehe nur sehr geringe Chancen, sich bei zu geringen Übersetzungshonoraren auf das deutsche Lieferkettengesetz zu berufen
Antwort 09.12.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz kann jedoch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerde eingelegt werden
Antwort 03.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen je nach Leistung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Antwort 22.02.2023 von Hubertus Heil SPD
Die große Mehrheit der Erwerbstätigen wurde so durch die Energiepauschale mit dem September-Lohn entlastet, ohne selbst aktiv werden zu müssen.