Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Bayern verfügt bereits über ein flächendeckendes, breites Netz an staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt.
Kinder müssen vor sex. Missbrauch geschützt, Opferrechte gestärkt und Missbrauchstaten aufgeklärt werden, so dass neues Vertrauen in die Kirche wachsen kann.
Die Staatsanwaltschaften müssen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen.
Die Strafbarkeit kinderpornografischer Inhalte ist seit langem in der deutschen Rechtsordnung verankert.
Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht.
Kann Ihnen aber wärmstens meine Kollegin im EU-Parlament, Birgit Sippel, als kompetente Ansprechpartnerin zu dem Thema empfehlen.