
Die Staatsanwaltschaften müssen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen.
Die Staatsanwaltschaften müssen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen.
Die Strafbarkeit kinderpornografischer Inhalte ist seit langem in der deutschen Rechtsordnung verankert.
Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht.
Kann Ihnen aber wärmstens meine Kollegin im EU-Parlament, Birgit Sippel, als kompetente Ansprechpartnerin zu dem Thema empfehlen.
Mein Büro und ich werden uns dies genauer ansehen und prüfen, ob es sinnvoll ist, dazu eine Frage an die Bundesregierung zu stellen.
Die vielen dieses Jahr veröffentlichten Gutachten aus unterschiedlichen Bistümern zeigen abermals deutlich, wie hoch die Zahl von Betroffenen sexueller Übergriffe in deutschen Bistümern ist.