Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Sanae Abdi, MdB
Antwort 30.09.2024 von Sanae Abdi SPD

Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielen hauptsächlich auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltrechtlicher Standards entlang der Lieferkette ab, nicht direkt auf spezifische Branchenpraktiken wie die Preisgestaltung im Übersetzungssektor.

Portrait von Reinhard Houben
Antwort 17.07.2024 von Reinhard Houben FDP

Aus dem Lieferkettengesetz ergibt sich kein Bezug zur Arbeit von freiberuflichen Übersetzern.

Portrait von Matthias W. Birkwald
Antwort 11.07.2024 von Matthias W. Birkwald Die Linke

Ich sehe nur sehr geringe Chancen, sich bei zu geringen Übersetzungshonoraren auf das deutsche Lieferkettengesetz zu berufen

Portrait von Sven Lehmann
Antwort 09.12.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz kann jedoch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerde eingelegt werden

Portrait von Christian Dürr
Antwort 08.03.2024 von Christian Dürr FDP

Der Anwendungsbereich der Richtlinie ging weit über das für Unternehmen in Deutschland ab 1.000 Beschäftigte geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus - konkret für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern (150 Mio. Euro weltweiter Umsatz) und Unternehmen aus Risikosektoren ab 250 Mitarbeitern (40 Mio. Euro weltweiter Umsatz, davon 20 Mio. Euro im Risikosektor)