Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielen hauptsächlich auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltrechtlicher Standards entlang der Lieferkette ab, nicht direkt auf spezifische Branchenpraktiken wie die Preisgestaltung im Übersetzungssektor.
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Antwort 30.09.2024 von Sanae Abdi SPD
Antwort 17.07.2024 von Reinhard Houben FDP
Aus dem Lieferkettengesetz ergibt sich kein Bezug zur Arbeit von freiberuflichen Übersetzern.
Antwort 11.07.2024 von Matthias W. Birkwald Die Linke
Ich sehe nur sehr geringe Chancen, sich bei zu geringen Übersetzungshonoraren auf das deutsche Lieferkettengesetz zu berufen
Antwort 09.12.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz kann jedoch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerde eingelegt werden
Antwort ausstehend von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 08.03.2024 von Christian Dürr FDP
Der Anwendungsbereich der Richtlinie ging weit über das für Unternehmen in Deutschland ab 1.000 Beschäftigte geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus - konkret für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern (150 Mio. Euro weltweiter Umsatz) und Unternehmen aus Risikosektoren ab 250 Mitarbeitern (40 Mio. Euro weltweiter Umsatz, davon 20 Mio. Euro im Risikosektor)