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Der Bund hat hierfür bereits Rücklagen gebildet, die aber den kompletten Bedarf nicht abdecken. Umso mehr gilt es heute ausreichend Spielräume im Bundehaushalt zu schaffen und von neuen Bindungen abzusehen, damit zukünftig Spielräume erhalten bleiben sowie Neuverbeamtungen auf hoheitliche Aufgaben zu begrenzen.
Genau darin liegt aus meiner Sicht der entscheidende Unterschied: Dass etwas durch einfaches Gesetz geregelt werden kann, bedeutet noch nicht, dass jede denkbare Regelung auch verfassungsgemäß wäre.

Beamtenversorgung braucht Reformbereitschaft, aber keine pauschalen Schuldzuweisungen gegen den öffentlichen Dienst.
Tatsächlich ist es so, dass Pensionsverpflichtungen nicht fortwährend gebildet bzw. zurückgestellt werden, sondern in die Zukunft geschoben werden. Dass dafür bislang vielerorts keine ausreichenden Rückstellungen gebildet wurden, ist aus meiner Sicht ein strukturelles Versäumnis, das über Jahre entstanden ist.