
Antwort 02.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.
Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.
Grundsätzlich ist uns Freien Demokraten stets daran gelegen, die Menschen im Land zu entlasten und staatliche Ausgaben zu priorisieren.
Die untenstehende Summe ist ca. die Hälfte einer Jahressumme als Opportunitätskosten (entgangener Gewinn), was bei Schiedsgerichten für derartige Vertragskonflikte nicht unüblich ist
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.