Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz werden Personen geschützt, die ihr Wissen über die vom Gesetz in dessen § 2 erfassten Schutzgüter aus rechtlichen Gründen sonst nicht teilen dürften.
Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz stärken wir Menschen, die auf Missstände in Unternehmen wie auch Behörden hinweisen.
Das Gesetz erweitert die Bestimmungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und geht über deren bloße Umsetzung hinaus, ohne Unternehmen mit unnötiger Bürokratie zu belasten.
Die AfD-Fraktion sieht Nachbesserungbedarf an den Plänen der Bundesregierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie
Hinweisgeber müssen in der Lage sein, Verstöße gegen das EU-Recht und erhebliche Fehlverhalten von besonderem öffentlichem Interesse melden zu können.