
Antwort 01.09.2021 von Thomas Essig DLW
Das Grundrecht auf Freiheit darf nicht beschnitten werden, egal ob man ungeimpft, genesen oder geimpft ist. Jeder Mensch hat das Recht sich frei zu entscheiden, ob er sich Impfen läßt oder nicht.

Das Grundrecht auf Freiheit darf nicht beschnitten werden, egal ob man ungeimpft, genesen oder geimpft ist. Jeder Mensch hat das Recht sich frei zu entscheiden, ob er sich Impfen läßt oder nicht.
Im Synchronschwimmen hätte es dafür eine 10 gegeben. Die PARTEI hat auch geschlossen dagegen gestimmt. Wenn man Mitbestimmen kann, sollte man das auch machen.

Ich finde, zu einer solch wichtigen Frage sollten sich Abgeordnete positionieren - dafür wurden sie gewählt.
Unsere Haltung zu dieser Verlängerung der epidemischen Notlage haben die rasch zusammengefundenen Abgeordneten aber eindeutig dokumentiert.