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(...) Der Systemwechsel von 2005 beinhaltet im Übrigen bewusst eine Übergangsphase zwischen 2025 und 2040, um mögliche Formen von Doppelversteuerung zu vermeiden. Zudem gibt es eine Öffnungsklausel für Ausnahmen von der „nachgelagerten Besteuerung“. (...)
(...) Das Grundproblem der Umstellung auf eine Rentenbesteuerung liegt zudem woanders. Durch den bis 2040 steigenden zu versteuernden Rentenanteil werden nämlich die sporadisch gewährten Rentenerhöhungen wieder aufgezehrt. (...)
(...) Eine Doppelbesteuerung ist grundsätzlich abzulehnen. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Nichtannahmebeschlusses am 29. (...)
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. August 2019.