Es gibt weiterhin Wege zur Einbürgerung, auch für Personen, die beispielsweise wegen der Pflege eines Angehörigen nicht erwerbstätig sind. Allerdings erfordern diese Wege eine gute Begründung.
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Antwort 07.05.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 06.05.2024 von Hakan Demir SPD
Ein bestimmter Bildungsabschluss ist nicht notwendig, um eingebürgert werden zu können - das war bereits vor der aktuellen Staatsangehörigkeitsreform so und wurde auch mit der Reform nicht geändert.
Antwort 24.05.2024 von Gülistan Yüksel SPD
Grundsätzlich gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
Antwort 28.06.2024 von Hakan Demir SPD
Ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Antwort 30.04.2024 von Hakan Demir SPD
Ich gehe nicht davon aus, dass dies eine besondere Integrationsleistung ist. Darüber entscheidet aber Ihre lokale Einbürgerungsbehörde, was genau unter besonderen Integrationsleistungen zu verstehen ist.
Antwort 28.06.2024 von Hakan Demir SPD
Weiterhin ist es so, dass Studienzeiten in fast allen Bundesländern angerechnet werden.