
Erstens hat sich die bestehende Rechtslage, die eine Vermeidung der Mehrstaatigkeit als Regelfall vorsieht, aus meiner Sicht bewährt.
Erstens hat sich die bestehende Rechtslage, die eine Vermeidung der Mehrstaatigkeit als Regelfall vorsieht, aus meiner Sicht bewährt.
Es gibt nun voran, die Staatsangehörigkeitsreform geht am 1. Dezember in die 1. Lesung in den Bundestag.
Selbstverständlich kenne ich die aktuelle Rechtslage, da ich sie in der geltenden Fassung mit der SPD in der letzten Wahlperiode verhandelt habe. Insofern weiß ich auch um die vorhandenen Schwächen.
Im Rahmen der bevorstehenden Reform zum Staatsangehörigkeitsrecht ist geplant, grundsätzlich die Mehrstaatigkeit zu ermöglichen.
Eigentlich sollte die 1. Lesung nächste Woche stattfinden, die 2./3. Anfang Februar 2024.
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, nachdem die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist und damit die doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, dann gelten entsprechend für Sie die neuen Regelungen.