Frage von Ulrich B. • 26.09.2022

Antwort ausstehend von Andrea Prell SPD
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Die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) richtete sich im ersten Entlastungspaket nach der Einkommenssteuer.
Eine erfolgreiche Karriere und positiver beruflicher Werdegang zeichnet sich jedoch nicht notwendigerweise über ein abgeschlossenes Studium oder eine berufliche, fachspezifische Ausbildung aus.
wählbar (passiv wahlberechtigt) sind nach Art. 38 des Grundgesetzes alle volljährigen Deutschen, unabhängig von Wohnort, Geschlecht oder (Aus-)Bildung.