(...) die Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Parteien steht allein dem Bundesverfassungsgericht zu, Art. 21 Abs. (...)
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(...) In Publikationen der Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) werden verbrecherische Diktatoren wie Josef Stalin glorifiziert. Die MLPD lehnt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Die Ziele dieser Partei widersprechen eindeutig unserer Verfassung. (...)
(...) Ob die MLPD als verfassungsfeindlich einzustufen ist, kann ich nicht abschließend bewerten. Ein grober Blick in die Literatur zeigt jedoch, dass sich unter Politikwissenschaftlern Einschätzungen finden, die in diese Richtung weisen: So sieht beispielsweise Armin Pfahl-Traughber (2008) in der MLPD eine „politische Sekte“, die durch ein hohes „Ausmaß an ideologischem Dogmatismus“ gekennzeichnet ist. (...)
(...) Nach meiner persönlichen Auffassung als Jurist und Linker gefragt, halte ich die MLPD für nicht verfassungswidrig. Dafür bekämpft die MLPD die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht aggressiv-kämpferisch. (...)
(...) Die chinesische Kulturrevolution unter Mao Zedong hat Millionen Todesopfer durch staatlichen Terror und Hungersnot gefordert. Man muß kein Jurist sein, um die Unvereinbarkeit der Positionen von IG Metall und MLPD zu erkennen. Auch das Grundgesetz ist mit den Positionen der MLPD nicht in Einklang zu bringen. (...)
Guten Tag Frau Fritsche,