Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Stefan Zierke
Antwort 29.02.2016 von Stefan Zierke SPD

(...) Eine Privatisierung kommunaler Dienstleistungsunternehmen kann auch nach Abschluss des Abkommens nicht einfach eingeklagt werden. Vielmehr stellt der Entwurf des CETA-Abkommens sicher, dass die Kommunen weder in ihrer Handlungsfreiheit, noch bei der Ausübung ihrer Daseinsvorsorgeverpflichtungen eingeschränkt werden. Auch in Zukunft können Kommunen frei, unabhängig und transparent darüber entscheiden, ob sie ein kommunales Unternehmen privatisieren oder ein privates Unternehmen der öffentlichen Daseinsfürsorge rekommunalisieren. (...)

Portrait von Sabine Dittmar
Antwort 08.08.2016 von Sabine Dittmar SPD

(...) Es werden in diesem Bereich keine neuen Marktöffnungsverpflichtungen eingegangen. Die Kommunen können auch künftig selbst entscheiden, ob sie ein kommunales Unternehmen privatisieren wollen oder ein privates Unternehmen im Rahmen der Re-Kommunalisierung wieder als kommunales Unternehmen führen wollen - ohne Beschränkungen durch das CETA-Abkommen. CETA beinhaltet hier den gleichen Vorbehalt gegen Öffnungsverpflichtungen, wie er bereits in anderen Abkommen der EU enthalten ist und wie er sich insbesondere im WTO-Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services) seit 1995 bewährt hat. (...)

Portrait von Dorothee Bär
Antwort 18.01.2016 von Dorothee Bär CSU

(...) Ich setze mich daher gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landegruppe für einen materiell und prozessual grundlegend reformierten Investitionsschutz ein. Es muss dabei selbstverständlich sichergestellt sein, dass die demokratisch legitimierten Akteure nicht in ihrer Handlungs- und Gestaltungsfreiheit eingeschränkt werden, die Regulierungshoheit der Staaten unangetastet bleibt und die ordentliche Gerichtsbarkeit nicht untergraben wird. (...)

Andreas Schwab (CDU/EVP) im Plenum
Antwort 14.01.2016 von Andreas Schwab CDU

(...) Ich werde im Rahmen der anstehenden Beratungen alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen zu vermeiden. Das Augenmerk liegt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen. Ziel ist es, auf Regelungen hinzuwirken, die einen tatsächlichen Sicherheitsmehrwert versprechen. (...)