(...) Da dies jedoch im Ergebnis als „ungerecht“ betrachtet wird, weil der Arbeitgeber sich in der Ansparphase Beiträge zur Sozialversicherung erspart, haben wir in der letzten Legislaturperiode das Gesetz insoweit geändert, als der Arbeitgeber in Zukunft die ersparten Beträge in die Betriebsrentenkasse zusätzlich einzahlen muss. Damit erhöht sich später der Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer und kompensiert so die volle Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages in den späteren Jahren. (...)
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(...) vielen Dank für Ihre Fragen und den interessanten Aspekt, den Sie anbringen. (...) Ob tatsächlich eine beabsichtigte Unterlassung vorliegt, kann ich nicht abschließend beurteilen. (...)
Sehr geehrter Herr L.,
(...) DIE LINKE. fordert deshalb, dass die gesetzliche Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung werden soll. Alle sollten einzahlen, auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete. (...)
(...) Im sechsten Sozialgesetzbuch regelt der § 118 Absatz 1 die Auszahlung von Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Renten werden demnach am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenauszahlung zum Monatsende gilt seit April 2004 für alle Rentnerinnen und Rentner, die ab diesem Zeitpunkt in den Ruhestand gegangen sind. (...)
(...) Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass ich den direkten Weg zu den Bürgern suche. (...)