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Frage von Jan N. •

Frage an Klaus Mindrup von Jan N. bezüglich Senioren

Hallo Herr Mindrup,
wieso müssen die Folgen der Coronakrise ausschließlich jüngere Jahrgänge tragen und wieso werden Rentner geschützt?
Die Löhne sinken dieses Jahr wahrscheinlich stark, aber die Rente darf per Gesetz im kommenden Jahr nicht sinken. Wieso werden die Arbeitnehmer so benachteiligt? Früher wurden die Kürzungen durchgeringere Steigereungen in den Folgejahren nachgeholt. Das haben sie abgeschafft. Wie werden die Rentner mit einem fairen Beitrag an den Lasten beteiligt, oder müssen diese nur von der arbeitenden Bevölkerung getragen werden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neumann,

ich danke für Ihre Frage und bitte die etwas verspätete Antwort zu entschuldigen.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung lassen sich gegenwärtig nur sehr eingeschränkt verlässlich abschätzen. Derzeit setzen wir Maßnahmen um, mit denen die Konjunktur gestärkt wird. Über weitere Maßnahmen mit Wirkung ab 2022 ist zu gegebener Zeit zu entscheiden.

Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz im Jahr 2018 bewusst den, von Ihnen angesprochenen, Ausgleichsbedarf (Nachholfaktor) ausgesetzt, damit das gesetzliche Sicherungsniveau der Renten vor Steuern von 48 Prozent nicht wieder über den Ausgleichsbedarf relativiert wird. Dies ist der Verlässlichkeit des Rentensystems geschuldet gewesen.

Im Jahr 2018 war nicht damit zu rechnen, dass es bis zum Jahr 2025 zu einer so tiefgreifenden Wirtschaftskrise kommt, wie sie gegenwärtig aufgrund der Corona-Pandemie ausgelöst wird. Die Vorausberechnungen gingen von steigenden Löhnen aus, so dass damals keine Rentenminderungen erwartet wurden. Aus diesem Grund hatte sich der Gesetzgeber seinerzeit für die einfache Regelung des Aussetzens des Ausgleichsbedarfs entschlossen. Es wäre vor diesem Hintergrund nicht vertretbar gewesen, die komplexen Rentenanpassungsvorschriften über die Maße weiter zu verkomplizieren.

Jetzt die Regelungen zum Auf- und Abbau des Ausgleichsbedarfs lediglich wieder „einzuschalten“, würde der ursprünglich gewollten Wirkung, das Rentenniveau zu schützen, zuwiderlaufen. Das macht auch verständlich, dass eine partielle Entscheidung zum Ausgleichsbedarf der Situation gar nicht gerecht wird. Vielmehr müssen hier alle Rahmenbedingungen und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bewertet werden.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir als Gesellschaft zusammen halten müssen und stehe daher Versuchen, soziale Gruppen vor dem Hintergrund der Krise gegeneinander auszuspielen, sehr kritisch gegenüber. Solche Ansätze sind mit den, von mir vertretenen, Grundauffassungen politischer und sozialer Solidarität nicht vereinbar.

Sie vertreten die Auffassung, die Rentnerinnen und Rentner werden nicht genügend an den wirtschaftlichen Lasten der der zeitigen Krise beteiligt. Diese Aussage ist in dieser Pauschalität nicht richtig, Rentnerinnen und Rentner nehmen an der wirtschaftlichen Entwicklung teil, in guten wie in schlechten Zeiten. Renten werden, wie Löhne und Gehälter, besteuert.

Darüber hinaus ist durch Studien belegt, dass aus der Altersversorgung wenig für die Zukunft gespart wird. Die Renten werden in der Regel schnell und umfänglich wieder ausgegeben. Damit wird die Binnennachfrage gestärkt. Somit leisten Rentnerinnen und Rentner auch einen verlässlichen Beitrag, die Wirtschaft anzukurbeln, was jetzt dringend nötig ist. Also ist die gesetzliche Rente auch als so etwas wie ein wirtschaftlicher Stabilisierungsfaktor zu betrachten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Mindrup