Antwort 25.01.2025 von Mario Czaja CDU
Das Parteiverbotsverfahren ist zwar eine rechtliche Option, würde aber nur die Symptome behandeln. Die Ursachen selbst blieben unangetastet.
Das Parteiverbotsverfahren ist zwar eine rechtliche Option, würde aber nur die Symptome behandeln. Die Ursachen selbst blieben unangetastet.
Ich spreche mich eindrücklich dafür aus, die Verfassungsmäßigkeit der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Wir erkennen deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt.
Aus diesem Grund findet sich innerhalb der SPD mittlerweile kaum jemand mehr, der ein Verbot der AfD nicht begrüßen würde. Auch ich zähle mich ausdrücklich zu diesen Personen.
Eine Einleitung eines Prüfverfahrens vor Bekanntgabe der ausführlichen Prüfung der AfD durch den Verfassungsschutz sehe ich skeptisch.