
Die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Grundsätzlich werden trans Frauen im Verteidigungsfall nicht anders behandelt als alle anderen Frauen, es sei denn, zwischen der Änderung des Geschlechtseintrags und dem Verteidigungsfall besteht ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang
Ab 14 Jahre können Minderjährige die Erklärung selbst abgeben. Deren Wirksamkeit bedarf allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten oder des Familiengericht
Es ist vorgesehen, dass mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetz am 1. November Minderjährige ab 14 Jahren die Änderungserklärung selbst abgeben können
Bei Minderjährigen ab 14 Jahren ist vorgesehen, dass diese die Erklärung selbst abgeben können, jedoch unter der Voraussetzung der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Sollte es vorkommen, dass die Sorgeberechtigten dieser Erklärung nicht zustimmen, sieht das Gesetz vor, dass Familiengerichte, orientiert am Wohl des Kindes, die Zustimmung der Eltern ersetzen können.