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Sie müssten Ihr Minderungsrecht oder sogar einen Schadensersatzanspruch geltend machen können, wenn eine Abweichung der vereinbarten Fläche gegen die vertraglich zugesicherten Beschaffenheitsmerkmale vorliegt.
Bei den Untersuchungen im Rahmen des Forums Tideelbe geht es darum, zu prüfen, ob denkbare Maßnahmen überhaupt hydrologisch sinnvoll, technisch und rechtlich machbar sowie ökologisch vertretbar sind. Das alles passiert in einem vollkommen ergebnisoffenen und transparenten Prozess. Es gibt keine Vorab-Verabredungen oder bereits gefassten Beschlüsse zu den diskutierten Maßnahmen.
(...) es tut mir sehr leide, Ihnen mitzuteilen, dass ich Ihre umfangreichen Fragen leider nicht beantworten kann, da es sich nicht um mein Fachgebiet handelt. (...)