Sehr geehrter Herr L.,
herzlichen Dank für Ihre Frage zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung.
Sehr geehrter Herr L.,
herzlichen Dank für Ihre Frage zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung.
(...) Sie schreiben: „ Nun ist es ja so, dass die Gelder trotz allem gezahlt werden.“ Da liegen Sie insofern richtig, weil der Beschluss trotz meines Stimmverhaltens mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Ich möchte allerdings anmerken, dass der Deutsche Bundestag keine Erhöhung der Diäten beschlossen hat, sondern die Fortführung eines Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenentschädigung. In diesem Verfahren ist geregelt, dass sich die Entschädigung entsprechend des sogenannten Nominallohn-Index entwickeln. (...)
(...) Die Fraktion DIE LINKE, und so auch ich, spenden daher Diätenerhöhungen seit Jahren schon für karikative Zwecke. In der 18. Wahlperiode waren das fast 700 000 Euro, die wir für gute Initiativen ausgegeben haben. Auch in der 19. Wahlperiode habe ich einen Teil der Diätenerhöhung gespendet. (...)
(...) meine Mehreinnahmen aus der Diätenerhöhung verwende ich unter anderem für Spenden. (...)
(...) 1.) Die von Ihnen angesprochene gestrige Abstimmung, bezog sich -anders als teilweise von Boulevardmedien gemeldet- darauf, die bisherige Regelung zur Abgeordnetenentschädigung in Kraft zu lassen. Der getroffene Beschluss setzt schlicht den bisherigen Konsens fort, Diäten eben nicht nach persönlichem Gusto der Abgeordneten zu erhöhen, sondern streng an die Entwicklung der Nominallöhne zu koppeln. (...)
(...) Dezember hat mich erreicht. Zu einem bestimmten Zeitpunkt wurde beschlossen, dass die Bundestagsabgeordneten immer so viel verdienen, wie die Richter am Bundesgerichtshof, nicht die vorsitzenden Richter oder Präsidenten, sondern die Richter. Regelmäßig wird die entsprechende Anpassung beschlossen. (...)