Es gilt, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 GG vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch rechtssicher die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können
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Antwort 18.01.2024 von Thomas Huber CSU
Antwort 19.01.2024 von Doris Rauscher SPD
Ich stimme Ihnen zu, dass ein Verbot geprüft werden muss
Antwort 01.08.2024 von Andreas Lenz CSU
Man sollte aus meiner Sicht aber immer vom entsprechend möglichen Ende her denken. Genauso wichtig erscheint mir, die AfD politisch zu stellen. Schließlich sind die Wählerinnen und Wähler der AfD durch ein Verbotsverfahren ja nicht einfach weg.
Antwort 17.06.2024 von Katrin Uhlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden.
Antwort 13.01.2024 von Ariane Fäscher SPD
Verfassungsrechtlich ist ein Parteienverbot zu Recht mit hohen Hürden verbunden.
Antwort 11.03.2024 von Jens Beeck FDP
Es ist von großer Bedeutung, dass das Verfahren sorgfältig geprüft und rechtlich vorbereitet wird, bevor ein Parteiverbot in Erwägung gezogen wird