Antwort 24.07.2024 von Mahmut Özdemir SPD
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Asow-Regiment, den ich so aufnehmen werde.
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Asow-Regiment, den ich so aufnehmen werde.
Wir wollen wieder ein Land haben, in dem es keine solche irrwitzigen Verbote geben muss
Unsere Brandmauer zu den Rechtsradikalen steht felsenfest. Die CDU hat einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD und ist insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern, die einzige demokratische Kraft, die sich ihr ernsthaft entgegenstellen kann.
Eine Vergewaltigung wird gemäß § 177 Absatz 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren und bis zu 15 Jahre (§ 38 StGB) sanktioniert. Im Jugendstrafrecht beträgt die Freiheitsstrafe gemäß § 18 JGG bis zu 10 Jahre.