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  Unsere Brandmauer zu den Rechtsradikalen steht felsenfest. Die CDU hat einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD und ist insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern, die einzige demokratische Kraft, die sich ihr ernsthaft entgegenstellen kann.
Eine Vergewaltigung wird gemäß § 177 Absatz 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren und bis zu 15 Jahre (§ 38 StGB) sanktioniert. Im Jugendstrafrecht beträgt die Freiheitsstrafe gemäß § 18 JGG bis zu 10 Jahre.
Klar ist: Vermisstenfälle müssen schnell aufgeklärt werden.
Wir fordern eine deutlich härtere Bestrafung von pädophilen Straftätern