Antwort 29.03.2011 von Melanie Huml CSU
(...) Grundgedanke für diese Regelung ist, dass nur Schüler freien Eintritt erhalten sollen, die die allgemeine Schulpflicht (Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium) erfüllen oder eine Fachober- bzw. Berufsoberschule besuchen und dadurch eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben können. (...)