Sie müssen Ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können und dürfen keine Sozialleistungen beziehen. Eine Mindestverdienstgrenze gibt es aber nicht.
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Die genauen Gerüchte zu Änderungen für Menschen, die vor 1990 geboren wurden, sind mir nicht bekannt. Ich sende Ihnen daher einmal eine generelle Einschätzung dazu, wie sich das Gesetz auf Menschen auswirkt, die vor 1990 in Deutschland geboren wurde.
Ob alle Kriterien erfüllt sind, kann auch hier bei einem Quick Check geprüft werden:
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Zurzeit erreichen das Regierungspräsidium Darmstadt sehr viele Fragen zum neuen Staatsangehörigengesetz (StAG), weshalb die Beantwortung etwas Zeit benötigt. Durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind es mehrere tausend Anträge, die beantwortet werden müssen.
Die sicherste Variante wäre es, die AfD zu wählen, die nach der nächsten Bundestagswahl dieses Gesetz rückgängig machen kann