Ich stimme Ihnen zu, dass gerade die Beschränkungen bei der doppelten Staatsbürgerschaft viele Menschen von der Einbürgerung abhält.
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Wir werden Anfang des Jahres weiter verhandeln und sind nicht weit von einer Einigung entfernt. Ich sehe immer noch eine Chance, dass das Gesetz zu April 2024 in Kraft treten kann. Ich kämpfe dafür.
Wie Sie richtigerweise mitbekommen haben, konnten die Verhandlungen noch nicht beendet werden. Es gibt weiterhin Punkte, die noch geklärt werden müssen.
Ich stimme Ihnen zu, dass ein Scheitern der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht hinnehmbar wäre.
Entsprechend kann das Gesetz diese Woche nicht im Bundestag verabschiedet werden. Wann dies genau geschieht, weiß ich auch noch nicht, es muss erst eine Einigung erzielt werden.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglicht - sowohl für Ausländer in Deutschland, als auch für Deutsche im Ausland, die sich einbürgern lassen möchten. Entsprechend ist eine Beibehaltungsgenehmigung - egal für wen - nicht mehr notwendig und wird abgeschafft.