Antwort 01.08.2023 von Bodo Ramelow Die Linke
Die Finanzämter erlassen Einkommenssteuerbescheide, diese können Sie dann der Krankenkasse in Kopie vorlegen.
Die Finanzämter erlassen Einkommenssteuerbescheide, diese können Sie dann der Krankenkasse in Kopie vorlegen.
Weil das Einkommen im krankenversicherungsrechtlichen Sinn anders definiert ist als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn.
Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um eine Einkommensgrenze, anhand derer festgelegt wird, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden.
Eine Erklärung dafür finden sie hier: