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Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um eine Einkommensgrenze, anhand derer festgelegt wird, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden.
Eine Erklärung dafür finden sie hier:
die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV ist historisch begründet. Bei der Einführung ging es um Absicherung, nicht um Gerechtigkeit nach Leistungsfähigkeit.
Wir werden den Gemeinsamen Bundesausschuss mit einer Reform der Bedarfsplanung für Psychotherapie beauftragen und uns für eine bessere Versorgung einsetzen.