Frage von Giovanni D. • 28.05.2021

Antwort von Manfred Weber CSU • 18.06.2021
(...) In Bayern ist die Möglichkeit zur Einsicht in Daten und Akten durch das Bayerische Datenschutzgesetz geregelt. (...)
(...) In Bayern ist die Möglichkeit zur Einsicht in Daten und Akten durch das Bayerische Datenschutzgesetz geregelt. (...)
(...) Bayern hat die Informationsfreiheit jedoch nicht in einem eigenen Informationsfreiheitsgesetz, sondern in Artikel 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes verankert: (...)
(...) In Bayern gibt es neben bereichsspezifischen Auskunftsrechten bereits im Dritten Teil des Bayerischen Datenschutzgesetzes unter der Überschrift „Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit“ in Art. 39 BayDSG ein allgemeines Informationszugangsrecht zur Stärkung der Transparenz der öffentlichen Verwaltung. (...)