Als FDP haben wir uns bereits erfolgreich dafür eingesetzt, eine zusätzliche Stütze unserer Rentenversicherung mit Einlagen am Kapitalmarkt zu etablieren. Mit einem anfänglichen Kapitalstock von 10 Mrd. Euro haben wir uns vorgenommen, jährlich einen zweistelligen Milliardenbetrag in diese Säule der Rentenversicherung zu investieren.
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Das Beamtenrecht fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesminister für Arbeit und Soziales, sondern unterliegt der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
Beim Inflationsausgleich handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern.
Dass Pensionäre einen Inflationsausgleich erhalten, Rentner jedoch nicht, liegt daran, dass wir getrennte Rentenkassen für Beamte und Arbeitnehmer:innen haben.
Es wird für pensionierte Beamte einen Inflationsausgleich geben.
Als Beamter dürfte kaum jemand kündigen und den Job aufgeben, weshalb die allermeisten Beamten auf einen recht umfangreichen Stock von Arbeitsjahren kommen dürften.