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(...) Daran halten wir aus Gründen des Rechtsfriedens grundsätzlich fest. Genauso wie daran, dass es aus Gründen des Opferschutzes bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/bei sexuellem Missbrauch eine Sonderregelung gibt, wonach die Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers ruht, also erst dann zu laufen beginnt. (...)
(...) ob es hierzu Überlegungen gibt, bitte ich Sie direkt beim Bundesministerium der Justiz zu erfragen: https://www.bmjv.de/DE/Service/Buergerservice/Kontaktformular/Kontakt_node.html (...)
(...) Dies ist aus meiner Sicht nach wie vor dringend notwendig. In der digitalen Welt müssen die gleichen Regeln gelten, wie in der analogen Welt. Das heißt auch, dass nicht in der digitalen Welt straffrei bleibt, was in der realen selbstverständlich geahndet wird. (...)
Sehr geehrter Herr Wattenberg,
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.