(...) Bei der Diskussion um die staatliche Unterstützung der Parteien sollte man den Sinn dieser Maßnahme nicht aus dem Auge verlieren. Deutschland ist eine Parteiendemokratie und die Parteien haben den demokratischen Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. (...)
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(...) Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie formuliert, beinhaltet ein klares Abstandsgebot der Familie gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens, die nicht der Kindererziehung dienen. Dieser graduelle Unterschied soll meiner Meinung nach auch bestehen bleiben. (...)
(...) Das Thema Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist für mich selbstverständlich mehr als nur parteipolitische Stimmungsmache - vor allem deswegen, weil ich schon seit langem dafür eintrete. Der Vorschlag von Seiten der Union ist inakzeptabel, da er die aktuelle Situation nicht nur nicht verbessert, sondern sogar noch verschlechtert. (...)
(...) Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie formuliert, beinhaltet ein klares Abstandsgebot der Familie gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens, die nicht der Kindererziehung dienen. Dieser graduelle Unterschied soll meiner Meinung nach auch bestehen bleiben. (...)
(...) Ich kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen: Grundsätzlich besteht für Beamte keine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung. Beamten ist freigestellt, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. (...)
(...) Davon abgesehen bin ich natürlich gegen eine Diskriminierung der Homosexuellen und für Toleranz und Akzeptanz. Aber: Es ist noch keine Diskriminierung, Homosexuelle und Familien nicht gleich zu behandeln. (...)