Antwort 04.11.2025 von Carsten Müller CDU
Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt über 1.000 Einsprüche eingegangen.
Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt über 1.000 Einsprüche eingegangen.
Für mich steht das Vertrauen in unsere Demokratie und die Integrität des Wahlverfahrens an erster Stelle – unabhängig davon, welche Partei betroffen ist.
Das BSW hat am 18. Februar eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Dementsprechend werden die höchsten deutschen Richterinnen und Richter prüfen, ob das Wahlgesetz richtig angewendet wurde und ob dieses mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Sehr geehrte Frau A.,

Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag.