
Für den absoluten Großteil der Bürgergeldempfänger gilt, dass sie entweder a) arbeiten und aufgestockt werden müssen oder b) tatsächlich arbeitsunfähig sind und durch andere Sicherungssysteme nicht genug zum Leben erhalten
Für den absoluten Großteil der Bürgergeldempfänger gilt, dass sie entweder a) arbeiten und aufgestockt werden müssen oder b) tatsächlich arbeitsunfähig sind und durch andere Sicherungssysteme nicht genug zum Leben erhalten
Wenn Bürgergeld-Empfänger*innen verpflichtet werden, gemeinnützige Arbeit zu leisten, könnte dies von besser geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Chancen auf eine echte berufliche Integration ablenken.
Eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger:innen ist pauschal und stigmatisierend. Statt Zwang braucht es echte Jobchancen, Qualifizierung und faire Löhne.
Aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz, also der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip, hat das Bundesverfassungsgericht einen Anspruch für Hilfebedürftige auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums abgeleitet
Wir wollen Menschen aus dem Bürgergeld schneller in regulär Arbeit bringen und nicht in Maßnahmen parken.
Sie haben teilweise vollkommen recht, dass erzwungene Arbeit zumindest weniger produktiv ist, als freiwillige Arbeit und der Staat grundsätzlich so wenig wie möglich und nötig in die Privatsphäre seinr Bürger einmischen sollte