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Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Die bisherige Rechtslage deckt das von Ihnen beschriebene Szenario in weiten Teilen ab. Gemäß § 434 BGB ist die Kaufsache frei von Mängeln zu übergeben.
Eine neu zu schaffende Verpflichtung der Bauherren zur Durchführung einer Wohnflächenermittlung würde gegenüber dem Status Quo ein Mehr an Bürokratie und zusätzliche Kosten bedeuten.
Vor diesem Hintergrund sehe ich eine verpflichtende Feststellung durch einen Sachverständigen für jede Immobilie kritisch. Bauen und Wohnen sind bereits sehr teuer.
Bei Bezirksthemen ist für mich als Ihre Abgeordnete in der Regel die Zusammenarbeit mit der BVV entscheidend. Die Verordneten können überprüfen, ob und wo das Bezirksamt bereits aktiv geworden ist und ggf. Beschlüsse darüber fällen, wo noch nachgebessert werden muss. Ihr Anliegen fällt genau in diese Kategorie.