Antwort 15.01.2024 von Dennis Haustein CDU
Zuständig sind die Gerichte
Zuständig sind die Gerichte
Eine Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsgemäßheit gehört dazu nicht.
Gemeinsam mit über 25 Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns aktuell für die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens der AfD ein.
Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch aus guten Gründen erhebliche verfassungsrechtliche Hürden.
Ein Verbotsverfahren ist in Deutschland allerdings aus guten Gründen an hohe Anforderungen geknüpft