Antwort 13.02.2006 von Stefanie Lejeune FDP
Sehr geehrter Herr Steinbach,
Sehr geehrter Herr Steinbach,
Sehr geehrter Herr Steinbach,
ich hoffe, auf diesem Weg kann ich Ihnen die Antwort auf Ihre Frage zukommen lassen.
Bitte erlauben Sie dass ich Ihre Frage in zwei Aspekte teile.

Sehr geehrte Frau Melanie Müller!
Zunächst darf ich Sie ganz Herzlich grüßen, Sie sind meine erste Besucherin oder Fragenstellerin, was mir alles neu ist, denn bei mir steht die Zahl 70 vor der Tür. Doch zu Ihren Fragen:
Hallo,
Sehr geehrter Herr Packmohr,
solange der Paragraph 218 in Kraft ist, wird Frauen das Recht, selbstbestimmt über ihren Körper zu entscheiden, verwehrt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gehrcke

Sehr geehrte Frau Kemnitz,