Antwort 14.10.2025 von Patricia Lips CDU
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss behandelt aktuell den Einspruch der BSW mit hoher Priorität
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss behandelt aktuell den Einspruch der BSW mit hoher Priorität
Zustimmung für Neuauszählung!
Ich habe Vertrauen in die Wahlhelfer*innen und den Rechtsstaat. Beides verdient Respekt und keinen Generalverdacht.