Antwort 04.03.2024 von Marco Buschmann FDP
§ 108e StGB soll um einen neuen Straftatbestand in § 108f StGB ergänzt werden; ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
§ 108e StGB soll um einen neuen Straftatbestand in § 108f StGB ergänzt werden; ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
Hier können Sie alle meine Tätigkeiten und Funktionen nachlesen
Wann das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache eine Entscheidung treffen wird, ist nicht vorhersehbar.
Der Kodex ist jedoch für den internen Gebrauch vorgesehen und wurde nicht veröffentlicht.